Beschluss zur Rhein-Main-Halle auf der Hauptversammlung am 24.11.2011:

24.11.11 –

(Die eingezeichneten Flächen dienen nur der groben Orientierung und stellen keinerlei Vorfestlegung dar)

1. Die Mitgliederversammlung des KV Wiesbaden von Bündnis 90/Die Grünen wertet die Rhein-Main-Hallen als wichtigen Wirtschaftsfaktor und spricht sich nach wie vor für die Aufrechterhaltung eines solchen Angebotes in der Wiesbadener Innenstadt aus.

2. In welcher Form die neuen Rhein-Main-Hallen entstehen sollen, kann nur auf Basis eines überzeugenden und öffentlich diskutierten Nutzungskonzepts entschieden werden, das den aktuellen Bedarf der Veranstaltungsbranche, die örtlichen Begebenheiten wie Untergrund und Verkehrsanbindung und die besonderen Gegebenheiten der Konferenzstadt Wiesbaden berücksichtigt

3. Wer mit Wiesbadens Stärken als Kongressstadt punkten will, darf sich keiner Ideologie unterwerfen, also müssen die Wiesbadener Gestaltungs-maximen lauten:
so klein und fein wie möglich und nur so groß wie unbedingt nötig
passgenau statt auftrumpfend
gegliedert statt beliebig raumfordernd
keine Ausweitung zu einer Multifunktionshalle
ökologisch und ökonomisch nachhaltig (Passivhausstandard, ökologische Energieversorgung)

4. Die Mitgliederversammlung sieht die Stadt in der Pflicht, eine bauliche Runderneuerung der Rhein-Main-Hallen zu gestalten welche die nachhaltige Attraktivität der Rhein-Main-Hallen als Kongresszentrum sichert und zugleich die besonderen Stärken ihres Umfeldes bewahrt. Soweit konzeptionell sinnvoll, soll der vorhandene Baukörper hierfür saniert werden. Bei der Auswahl der Varianten (Neubau / Sanierung / Teilsanierung) müssen auch die Erstellungs- sowie Folgekosten in die Entscheidung einfließen. Dies schließt im Falle eines Neubaus an der Wilhelmstrasse auch die Kosten der Erhaltung der Gebäude am alten Standort ein. Die Kosten, die sich direkt oder indirekt für die Landeshauptstadt Wiesbaden ergeben, sind so gering wie möglich zu halten. Anzustreben ist Kostenneutralität für die laufenden Aufwendungen.

5. Um eine sachgerechte Abwägung von Planungsvarianten zu gewährleisten, schlagen Bündnis 90/Die Grünen folgendes Verfahren vor:

Es werden fünf grundsätzliche Varianten entscheidungsreif, d.h. mit Architektenentwurf, Nutzungskonzept, Folgenabschätzung, Finanzierung und Stellungnahme des Denkmalschutzes, vorgelegt:

  • die Wilhelmstraßen-Variante,
  • die Verschiebe-Varianten an der Friedrich-Ebert-Allee
  • die Kombi-Variante mit Bauwerken an beiden Standorten
  • Neubau am Standort
  • Sanierung der bestehenden Hallen

Diese Pläne werden öffentlich, u.a. auch in Bürgerversammlungen, vorgestellt, diskutiert und erst dann einer Bürgerbefragung vorgelegt.

6. Die Baumaßnahmen bieten die Möglichkeit, die Kunden in den Prozess der Neugestaltung einzubeziehen, zum Beispiel durch Kundenbefragung bezüglich der Raumaufteilung und ggf. durch einen Austellerbeirat. Damit wird eine höhere Kundenbindung und –identifikation erreicht, die eine Abwanderung aufhalten.

7. Ein Bauwerk, das das Erscheinungbild und den Alleen-Charakter an der Wilhelmstraße beeinträchtigt, lehnen Bündnis 90/Die Grünen ab. Ein Gebäude an der Friedrich-Ebert-Allee, das derart in die Breite geht, dass substantielle Verluste in der historischen Herbert-Anlage zu beklagen wären, ebenso.

8. Aus derzeitigem Kenntnisstand präferieren wir den derzeitigen Standort an der Friedrich-Ebert-Allee, weil: Die Lösungen an der Wilhelmstraße sprengen den vertretbaren Kostenrahmen Für die überflüssigen Gebäude am derzeitigen Standort gibt es keine sinnvoll neue Verwendung; ihre zusätzliche Unterhaltung oder Abriss löst Folgekosten aus, die unnötig und in noch keiner Planung berücksichtigt sind.

Stadtradeln in Wiesbaden

 

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