Kultur unterhält, ist aber noch so viel mehr: Ihre vielfältigen Angebote schaffen Anlässe für Begegnungen, eröffnen neue Perspektiven und geben Orientierung im Alltag. Ihre Zentrifugalkräfte wirken sich gleichermaßen positiv auf die persönliche Entwicklung wie auf den gesellschaftlichen Zusammenhalt aus. Daher ist kulturelle Teilhabe ein Menschenrecht, das in der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und der UN-Behindertenkonvention verankert ist.
Kunst und Kultur sind Kinder der Freiheit. Um sich entfalten und entwickeln zu können, muss Wiesbadens Kulturlandschaft in ihrer Vielfalt erhalten und gegen jegliche politische Einflussnahme geschützt werden.

